Steuerverwaltung
Unter der so genannten „Steuerverwaltung“ verstehen wir die Verpflichtungen, denen Sie sich als Steuerpflichtiger nicht entziehen können. Unsere Tätigkeit umfasst in diesem Bereich insbesondere:
- die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen bzw. -anmeldungen
- die Prüfung von Steuerbescheiden
- die Überwachung der Steuervorauszahlungen
- die Betreibung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- die Begleitung von Betriebsprüfungen